AGB beeONE Bienenpatenschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Patenschaften von Unternehmen bei beeONE, einem Angebot von BEE4BUSINESS, Stand Oktober 2026.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Patenschaften zwischen Stefanie Redder, BEE4BUSINESS (Einzelunternehmen), Pappelallee 49, 14656 Brieselang (im Folgenden BEE4BUSINESS) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden Pate). Abweichende Bedingungen des Paten gelten nur, wenn BEE4BUSINESS ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Gegenstand der Patenschaft

BEE4BUSINESS betreibt Bienenvölker an Standorten in Berlin und Brandenburg. Der Pate unterstützt mit seiner Patenschaft die Bienenhaltung und die Bienenarbeit von BEE4BUSINESS. Die Patenschaft ist ein Engagement, der Pate erwirbt weder Eigentum an Bienenvölkern, Honig im Volk oder Standorten noch ein Recht, über die Pflege zu entscheiden. Betreuung, Pflege und Imkerei bleiben vollständig bei BEE4BUSINESS.

3. Leistungen

Im Rahmen der Patenschaft erhält der Pate:

  • eine Willkommensbox mit insgesamt 20 Gläsern Honig zu je 125 g, geliefert in zwei Teilen: 10 Gläser zum Start der Patenschaft und 10 Gläser nach sechs Monaten, dazu Urkunde und Karte
  • eine Patenschaftsurkunde mit dem Hinweis "Patenschaft seit" und dem Datum des Beginns
  • die Nennung auf der Patenwand, wenn der Pate zustimmt
  • regelmäßige Informationen über das Bienenjahr, zum Beispiel per Newsletter
  • das Recht, das Patensiegel von BEE4BUSINESS während der Laufzeit in der vorgegebenen Form zu verwenden

Der genaue Umfang ergibt sich aus der Buchungsbestätigung oder dem Vertrag. Das Nutzungsrecht am Patensiegel ist einfach, nicht übertragbar und endet mit der Patenschaft.

4. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Pate das Angebot von BEE4BUSINESS annimmt, zum Beispiel durch Buchung über die beeONE Seite, Zahlung oder Unterzeichnung, und BEE4BUSINESS die Patenschaft in Textform bestätigt.

5. Laufzeit und Kündigung

Die Patenschaft hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn. Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung beträgt 50 Euro netto pro Monat zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. BEE4BUSINESS stellt die Vergütung monatlich in Rechnung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung erfolgt auf Wunsch des Paten per SEPA Lastschrift. Dafür erteilt der Pate BEE4BUSINESS ein SEPA Lastschriftmandat, das er nach der Buchung in Textform erhält. Die Frist für die Vorabankündigung wird auf einen Tag vor Fälligkeit verkürzt. Der Pate sorgt für ausreichende Deckung seines Kontos. Wird eine Lastschrift aus Gründen nicht eingelöst, die der Pate zu vertreten hat, trägt er die dadurch entstehenden Bankgebühren, ihm bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten. Bei Zahlung auf Rechnung sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln, einschließlich der Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Eine Änderung der Vergütung für die Verlängerungszeit teilt BEE4BUSINESS mindestens vier Monate vor Laufzeitende in Textform mit.

7. Natur, Honigertrag und Standortbesuche

Bienen sind Lebewesen, Honigertrag, Sorte und Menge hängen von Wetter, Tracht und Jahr ab. BEE4BUSINESS schuldet keine bestimmte Honigmenge oder Sorte, abgesehen von den in Ziffer 3 genannten Gläsern. Geht ein Bienenvolk verloren, stellt BEE4BUSINESS ein vergleichbares Volk an einem ihrer Standorte bereit. Besuche an den Standorten sind nur nach vorheriger Absprache und unter Anleitung von BEE4BUSINESS möglich, die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung, Hinweise zu Schutzkleidung und Verhalten sind zu befolgen. Auf mögliche Allergien gegen Insektenstiche weist der Pate seine Teilnehmenden hin.

8. Patenwand, Namens- und Logonutzung

Der Name des Paten wird nur mit seiner Zustimmung auf der Patenwand und in Veröffentlichungen von BEE4BUSINESS genannt. Die Zustimmung kann der Pate jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Für die Nennung überlässt der Pate sein Logo und seinen Namen in der gewünschten Schreibweise. Der Pate darf die Patenschaft in seiner Kommunikation erwähnen, sofern er das Patensiegel nicht verändert und nicht den Eindruck erweckt, BEE4BUSINESS hafte für Aussagen des Paten.

9. Paten werben Paten

Wirbt ein Pate ein weiteres Unternehmen, das eine Patenschaft abschließt, erhält er die Belohnung, die BEE4BUSINESS im Programm Paten werben Paten jeweils bekannt gibt. Der Anspruch entsteht, wenn der geworbene Pate den Vertrag abgeschlossen und die erste Rechnung bezahlt hat. Eine Selbstwerbung ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

10. Haftung

BEE4BUSINESS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Besuche an den Standorten gilt zusätzlich Ziffer 7.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutzerklärung auf www.bee4business.de verarbeitet. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich.

12. Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von BEE4BUSINESS. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.